Gemeindliche Bauleitplanung

 

Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde.

Wesentliche Instrumente hierfür sind die Bauleitpläne, welche von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Diese haben die Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

 

 

Aktuelle Bauleitverfahren:

 

Bebauungsplan "Ebersbach Nord-West"

 

Aufstellung


Frühzeitige Beteiligung

 

Billigung und Auslegung

 

Satzung