Gemeindliche Bauleitplanung

 

Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde.

Wesentliche Instrumente hierfür sind die Bauleitpläne, welche von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Diese haben die Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

 

 

Aktuelle Bauleitverfahren:

 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten Ködnitz

 
Erweiterung der Einbeziehungssatzung vom 03.08.1989 für den Ortsteil Ebersbach

 

Satzung

 

 

 

Bebauungsplan „An der Schorgast“

 

Aufstellung

 

Veränderungssperre B-Plan „An der Schorgast“

 
 
Bebauungsplan "Ebersbach Nord-West"

 

Aufstellung


Frühzeitige Beteiligung

 

Billigung und Auslegung

 

Satzung